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Sie Eine recht moderne Variante von kapitalbildenden Lebensversicherungen sind fondsgebundene Lebensversicherungen. Gemeinsam ist den Lebensversicherungen, dass sie dem Zweck dienen, das Leben des Versicherungsnehmers abzusichern und zeitgleich auf lange Sicht Kapital anzusparen, im Unterschied zu klassischen Lebensversicherungen werden die Beiträge im Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung jedoch vollständig oder teilweise in Fonds angelegt.

In aller Regel erfolgt die Anlage dabei in Investmentfonds, wobei der Versicherungsnehmer die Kapitalanlage mitbestimmen und die Ablagestrategie auch während der Vertragslaufzeit beeinflussen kann. Das Risiko geht dabei auf den Versicherungsnehmer über, das bedeutet, entwickeln sich die Anlagepapiere positiv, profitiert der Versicherte von höheren Renditen, bei negativer Entwicklung drohen jedoch Verluste. Insofern besteht ein weiterer wesentlicher Unterschied zu klassischen Lebensversicherungen darin, dass die Ablaufleistung im Erlebensfall nicht garantiert werden kann, da sich diese ausschließlich aus den Wertentwicklungen der Fonds ergibt. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, bieten einige Versicherer die Möglichkeit, in sogenannte Garantiefonds zu investieren. In diesem Fall kann die Ablaufleistung zwar bis zu einem gewissen Grad garantiert werden, allerdings sind die Renditechancen im Regelfall deutlich niedriger. Erfolgt die Versicherungsleistung aufgrund des Todesfalls des Versicherungsnehmers, entspricht die ausgezahlte Summe in aller Regel mindestens der vereinbarten Versicherungssumme.

Neben den höheren Ertragschancen bieten fondsgebundene Lebensversicherungen den Vorteil von weitaus mehr Flexibilität und Transparenz als klassische Lebensversicherungen. So hat der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, die Anlagestrategie durch Shifting oder Swichting zu beeinflussen. Im Rahmen von Shifting wird das gesamte Guthaben aus einem Fonds in einen anderen Fonds übertragen, Swichting bedeutet, dass das bisher angesparte Guthaben in dem Fonds verbleibt, in den bislang investiert wurde, die künftigen Beiträge jedoch in einem anderen Fonds angelegt werden. Daneben können häufig eine Verlängerungsoption, eine Übertragungsoption, eine Abruffunktion sowie ein Ablaufmanagement vereinbart werden. Mithilfe der Verlängerungsoption kann die Vertragslaufzeit verlängert werden, beispielsweise in dem Fall, dass die Fondsanteile nur einen niedrigen Wert haben, wenn der Vertrag eigentlich auslaufen würde, durch eine Übertragungsoption hat der Versicherte die Möglichkeit, sein angespartes Fondsguthaben auf ein eigenes Wertpapierdepot zu übertragen. Ablaufmanagement bedeutet, dass das Fondsguthaben vor Ablauf des Vertrages in einen risikoarmen Fonds umgeschichtet wird und Abrufoptionen sehen vor, dass der Versicherte auch während der Vertragslaufzeit Teilbeträge aus seinem Fondsguthaben abrufen kann, diese also ausbezahlt werden. Daneben ist es im Rahmen von fondsgebundenen Versicherungen in vielen Fällen möglich, Sonderzahlungsoptionen zu vereinbaren, was bedeutet, dass der Versicherte sein Guthaben durch zusätzliche Einzahlungen aufstocken kann.


 

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