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Beamtendarlehen
Sie Eine recht moderne
Variante von kapitalbildenden Lebensversicherungen sind
fondsgebundene Lebensversicherungen. Gemeinsam ist den
Lebensversicherungen, dass sie dem Zweck dienen, das Leben des
Versicherungsnehmers abzusichern und zeitgleich auf lange Sicht
Kapital anzusparen, im Unterschied zu klassischen
Lebensversicherungen werden die Beiträge im Rahmen einer
fondsgebundenen
Lebensversicherung jedoch
vollständig oder teilweise in Fonds angelegt. In aller Regel erfolgt
die Anlage dabei in
Investmentfonds, wobei der
Versicherungsnehmer die Kapitalanlage mitbestimmen und die
Ablagestrategie auch während der Vertragslaufzeit beeinflussen kann.
Das Risiko geht dabei auf den Versicherungsnehmer über, das
bedeutet, entwickeln sich die Anlagepapiere positiv, profitiert der
Versicherte von höheren Renditen, bei negativer Entwicklung drohen
jedoch Verluste. Insofern besteht ein weiterer wesentlicher
Unterschied zu klassischen Lebensversicherungen darin, dass die
Ablaufleistung im Erlebensfall nicht garantiert werden kann, da sich
diese ausschließlich aus den Wertentwicklungen der Fonds ergibt. Um
diesem Risiko entgegenzuwirken, bieten einige Versicherer die
Möglichkeit, in sogenannte Garantiefonds zu investieren. In diesem
Fall kann die Ablaufleistung zwar bis zu einem gewissen Grad
garantiert werden, allerdings sind die Renditechancen im Regelfall
deutlich niedriger. Erfolgt die Versicherungsleistung aufgrund des
Todesfalls des Versicherungsnehmers, entspricht die ausgezahlte
Summe in aller Regel mindestens der vereinbarten Versicherungssumme.
Neben den höheren Ertragschancen bieten fondsgebundene
Lebensversicherungen den Vorteil von weitaus mehr Flexibilität und
Transparenz als klassische Lebensversicherungen. So hat der
Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit,
die Anlagestrategie durch Shifting oder Swichting zu beeinflussen.
Im Rahmen von Shifting wird das gesamte Guthaben aus einem Fonds in
einen anderen Fonds übertragen, Swichting bedeutet, dass das bisher
angesparte Guthaben in dem Fonds verbleibt, in den bislang
investiert wurde, die künftigen Beiträge jedoch in einem anderen
Fonds angelegt werden. Daneben können häufig eine
Verlängerungsoption, eine Übertragungsoption, eine Abruffunktion
sowie ein Ablaufmanagement vereinbart werden. Mithilfe der
Verlängerungsoption kann die Vertragslaufzeit verlängert werden,
beispielsweise in dem Fall, dass die Fondsanteile nur einen
niedrigen Wert haben, wenn der Vertrag eigentlich auslaufen würde,
durch eine Übertragungsoption hat der Versicherte die Möglichkeit,
sein angespartes Fondsguthaben auf ein eigenes Wertpapierdepot zu
übertragen. Ablaufmanagement bedeutet, dass das Fondsguthaben vor
Ablauf des Vertrages in einen risikoarmen Fonds umgeschichtet wird
und Abrufoptionen sehen vor, dass der Versicherte auch während der
Vertragslaufzeit Teilbeträge aus seinem Fondsguthaben abrufen kann,
diese also ausbezahlt werden. Daneben ist es im Rahmen von
fondsgebundenen Versicherungen in vielen Fällen möglich,
Sonderzahlungsoptionen zu vereinbaren, was bedeutet, dass der
Versicherte sein Guthaben durch zusätzliche Einzahlungen aufstocken
kann.
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